
Fachweiterbildung Praxisanleitung im Gesundheitswesen und in der Altenpflege

Im Jahr 2003 sind die Ausbildungsgesetze in der Gesundheits- und Krankenpflege und in der Altenpflege novelliert worden. Seitdem ist die Begleitung der Schülerinnen und Schüler in der praktischen Ausbildung durch berufspädagogisch qualifizierte Pflegefachkräfte verbindlich festgelegt.
Die neuen Ausbildungsgesetze erweitern die Ausbildungsziele, zu denen jetzt auch gehört, Pflegebedürftige unterstützen, beraten und anleiten zu können sowie das Pflegehandeln auf der Grundlage abgesicherter pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse begründen zu können.
Der Erwerb dieser Fähigkeiten muss besonders auch in der praktischen Ausbildung gefördert werden. Hierzu bedarf es berufspädagogisch geschulter Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, die den neuen Ausbildungszielen gewachsen sind – sowohl pflegefachlich als auch in Bezug auf Anleitungskompetenz.
Praxisanleiter sind es, die an der Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis die Vernetzung berufspraktischer Erfahrungen mit den Themen der theoretischen Ausbildung gestalten.
Wissenserneuerung findet heute nicht mehr über den Generationenwechsel am Arbeitsplatz, sondern über lebenslanges Lernen statt!
Lebenslanges Lernen als berufliches Selbstverständnis und individuelle Kompetenz.
Fort- und Weiterbildungsangebote dürfen daher nicht dabei stehen bleiben, begrenzte Qualifizierungsbedarfe kurzfristig abzudecken. Sie müssen gleichzeitig befähigen zu
Vor diesem Hintergrund entstand ein Weiterbildungsangebot für Praxisanleiter im Gesundheitswesen, das sowohl inhaltlichen Ansprüchen als auch dem Streben nach innovativen und effektiven Lehrmethoden gerecht wird.
Erreicht wird dies durch das lange erprobte und bewährte Konzept des Problemorientierten Lernens.
Problemorientiertes Lernen (POL) macht Ernst mit der Einsicht, dass effektive Weiterbildung nicht aus Wissensanhäufung besteht. An die Stelle frontaler Wissensvermittlung ist daher ein Bildungskonzept getreten, dessen Schwerpunkt auf der Befähigung zur Anwendung der erworbenen Kompetenzen liegt. Zentrale Elemente des POL sind:
Das gesamte Seminar ist in Module gegliedert, die in sich abgeschlossene Lerneinheiten bilden:
Die institutsinterne Prüfung entspricht den gesetzlichen Vorgaben und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Nach Bestehen aller Prüfungsteile wird eine Weiterbildungsurkunde ausgestellt, die Grundlage des staatlich anerkannten Zertifikats ist. Abschluss: Staatlich anerkannter Praxisanleiter bzw. Praxisanleiterin im Gesundheitswesen.
Dauer: 18.06.2012 - 17.12.2012
Präsenztermine:
18.06. - 22.06.2012, 13.08. - 16.08.2012, 24.09. - 28.09.2012, 22.10. - 26.10.2012, 12.11. - 15.11.2012, 03.12. - 06.12.2012
17.12.2012 mündliche Prüfung
Änderungen vorbehalten!
Unterrichtsstunden insgesamt: 224 Stunden
Kursgebühr: 948 Euro
(bei Mehrfachmeldungen ab 2 Personen ist ein Preisnachlass nach Rücksprache möglich)
Kurs-Nummer: 21016
Diese Bildungsmaßnahme führen wir auch als Inhouse-Schulung mit bis zu 20 Teilnehmern durch (Preise nach Rücksprache).
Zugangsvoraussetzungen: Erfolgreich abgeschlossene dreijährige pflegerische Berufsausbildung, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung,
Anmeldung: Bitte nutzen Sie zur Anmeldung dieses Formular. Auf der Rückseite finden Sie auch die Teilnahmebedingungen. Bitte fügen Sie direkt bei der Anmeldung die Urkunde über Ihren Berufsabschluss bei.
Bernd Sturm
Staatl. anerkannter Praxisanleiter im Gesundheitswesen
Lehrer für Berufe im Gesundheitswesen
Telefon 02631 94681-22
Unser QM-System ist nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert.